Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das deutsche Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) gelten seit dem 12. August 2026; einzelne Anforderungen haben eigene Anwendungs- und Übergangsfristen. Für viele Händler ist dennoch unklar, welche Pflichten sie konkret treffen. Der Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren (BTE) bietet deshalb am 10. November 2026 ein kostenloses Webinar an, das die Anforderungen, Zeitpläne und Fristen praxisnah erklärt.
Das BTE-Webinar zur PPWR im Überblick
Das Online-Seminar findet am 10. November 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr (MEZ) statt. Referentin ist Annette Kahleyhs, Key Account Managerin bei der Interzero Circular Solution Germany GmbH. Sie gibt einen Überblick über PPWR und VerpackDG und deren Auswirkungen entlang der gesamten Lieferkette: von den wichtigsten Anforderungen über die Pflichten von Herstellern, Lieferanten und Händlern bis zu den Risiken bei Nichtbeachtung.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an Veranstaltungen@bte.de; anschließend wird ein Microsoft-Teams-Link verschickt. Maßgeblich sind die Angaben in der BTE-Veranstaltungsankündigung.
Bevollmächtigtenpflicht bleibt vorerst bestehen
Der BTE kritisiert vor allem den Aufwand beim grenzüberschreitenden Versand: Wer Waren direkt an Endabnehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten liefert, muss seine dortigen Registrierungs- und Bevollmächtigungspflichten prüfen. Aufwand und Kosten hält der Verband gerade für kleinere Händler für nicht tragbar.
Das EU-Parlament befürwortet Erleichterungen für in der EU ansässige kleine und Kleinstunternehmen. Die häufig genannten Schwellen von weniger als 50 Beschäftigten und höchstens 10 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme beschreiben jedoch keine bereits wirksame pauschale Ausnahme. Die Zuordnung zu dieser Unternehmenskategorie ist gesondert zu prüfen. Auch der Rat hat eine eigene Verhandlungsposition beschlossen. Die Gesetzgebung ist noch nicht abgeschlossen; geltende Pflichten sind daher weiterhin zu beachten.
Was bedeutet das für Hersteller und Händler?
Auch stationäre Händler sind betroffen. Wer Waren direkt bei ausländischen Herstellern bezieht, kann für die Verpackungen selbst als Hersteller im EPR-Sinn gelten, etwa für Schuhkartons oder Verpackungen von Hemden und Blusen. Die genaue Rolle hängt von Lieferkette und Verpackungsart ab; Transport-, Service- und Verkaufsverpackungen sind entsprechend zu unterscheiden. Die ZSVR erläutert die Rollenverteilung.
Wichtig für die Planung 2027: Nach § 68 Absatz 1 VerpackDG gelten vor dem 12. August 2026 begründete Systembeteiligungen grundsätzlich weiter, längstens bis zum 31. Dezember 2026 und vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen. Das ist keine allgemeine Verschiebung aller Herstellerpflichten bis 2027. Händler sollten deshalb ihre eigene Rolle, bestehende Vereinbarungen und die nötige LUCID-Registrierung jetzt prüfen.
ECOPV-EU unterstützt Hersteller und Händler bei Registrierung, Systembeteiligung und Bevollmächtigung in Deutschland und anderen EU-Ländern. Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quelle: BTE-Veranstaltungsankündigung; ergänzend ZSVR, § 68 VerpackDG und EU-Rat. Stand der Prüfung: 27. Oktober 2026.
KI-generierte Konzeptillustration; keine offizielle Veranstaltergrafik.
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