Die Textil-EPR in Frankreich enthält einen Malus für Ultra-Fast-Fashion. Ein Erlass vom 20. Oktober 2026, veröffentlicht am 21. Oktober und seit dem 22. Oktober in Kraft, verankert die Regel im Lastenheft der Herstellerorganisationen. Der Malus selbst gilt bereits seit dem 1. September 2026 auf Grundlage des Erlasses vom 24. August. Es handelt sich um eine Erhöhung der EPR-Beiträge, nicht um ein pauschales Bußgeld für jeden Bekleidungsverkauf.
Textil-EPR: Welche Produkte sind betroffen?
Der aktuelle Malus erfasst die im Erlass aufgeführten Bekleidungsarten. Schuhe und Haushaltswäsche gehören zwar zur französischen REP-TLC-Filière, sind in diesem Malus-Tarif aber nicht enthalten. Auch ein niedriger Preis allein löst die Belastung nicht aus: Entscheidend ist der berechnete Wert D des Produkts.
Der Erlass kombiniert zwei Indizes mit jeweils 50 % Gewicht: die Sortimentsbreite G und den Reparaturanreiz R. Nach ADEME berücksichtigt der Reparaturanreiz sowohl das Verhältnis der durchschnittlichen Reparaturkosten zum Verkaufspreis als auch das Angebot eines Reparaturservices. D ist daher nicht einfach der Durchschnitt aus einer Modellzahl und einem Preisverhältnis. Die Formel lautet D = 0,67 + 0,78 × (0,5 × G + 0,5 × R). Bei D ≤ 0,8 greift der Malus; die Detailberechnung richtet sich nach den ministeriellen Vorgaben.
Welche Beträge gelten bis 2030?
Der Tarif steigt schrittweise. Beispiele in Euro je betroffenem Produkt, in der Reihenfolge 2026/2027, 2028, 2029 und ab 2030:
- T-Shirt oder Polo: 2,00 / 2,50 / 3,00 / 3,50 Euro.
- Jeans: 9,00 / 11,75 / 14,50 / 17,25 Euro.
- Mantel oder Jacke: 12,00 / 14,50 / 17,00 / 19,50 Euro.
Über alle aufgeführten Kategorien reicht die Spanne 2026/2027 von 0,50 bis 12 Euro; ab 2030 sind es 2 bis 19,50 Euro. Die gesetzliche Obergrenze und der konkrete Produkttarif sind zu unterscheiden. Nach dem Gesetz vom 8. Juli 2026 muss die Herstellerorganisation auf begründeten Antrag des Produzenten eine Begrenzung auf 50 % des Nettoverkaufspreises vornehmen. Diese Begrenzung sollte daher nicht als automatisch gewährter Rabatt kalkuliert werden.
Weitere Regeln für Ultra-Fast-Fashion
Das Gesetz sieht außerdem ein Werbeverbot ab dem 1. Januar 2027 vor. Die französische Unternehmensverwaltung beschreibt diese zusätzlichen Maßnahmen. Die Einstufung und Ausführungsregeln für Werbung sind getrennt von der bereits geltenden EPR-Malus-Berechnung zu prüfen.
Was Hersteller und Händler jetzt tun sollten
- Produktdaten prüfen: Sortimentsbreite, Reparaturkosten und Reparaturangebote nachvollziehbar dokumentieren.
- Textil-EPR organisieren: Refashion-Registrierung, Mengenmeldungen und geltende Beitragstarife abgleichen.
- Verantwortung klären: Bei Marktplatzverkäufen den gesetzlichen Produzenten ermitteln und Kosten vertraglich zuordnen. Ein Vertrag ändert die gesetzliche Rolle nicht.
ECOPV-EU unterstützt Hersteller und Händler bei der Textil-EPR-Registrierung in Frankreich. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen: Légifrance, Erlasse vom 24.08. und 20.10.2026 sowie Gesetz vom 08.07.2026; ADEME, aktualisiert am 29.10.2026; Service Public Entreprendre. Stand: 3. November 2026.
KI-generierte Konzeptillustration zur französischen Textil-EPR; kein amtliches Kennzeichen.
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