Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) trat am 12. August 2026 in Kraft. Während die weitreichenden Verbote für bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungen erst ab 2030 greifen, zeigt sich schon jetzt, dass die EU-Mitgliedstaaten die Umsetzung sehr unterschiedlich handhaben:
Italien (Fokus auf Kompostierbarkeit):
Mit dem Decreto-Legge Nr. 143 nutzt das Land eine Ausnahmeklausel der PPWR (Art. 9 Abs. 2 lit. b).
Statt der ab 2030 verbotenen Einwegkunststoffe erlaubt Italien biologisch abbaubare, nach EN 13432 zertifizierte Alternativen. Dies betrifft unter anderem Obst- und Gemüse-Verpackungen unter 1,5 kg sowie Hotel-Kosmetikverpackungen und Portionsverpackungen im Gastgewerbe. Bei Verstößen drohen ab 2030 Bußgelder von bis zu 25.000 €.
Frankreich (Verzicht auf Pflichtpfand):
Um die kommunale Mülltrennung zu schützen, erteilte das französische Umweltministerium im September 2026 einer nationalen Pfandpflicht für Plastikflaschen eine Absage. Stattdessen setzt man auf freiwillige, regionale Sammelsysteme der Kommunen. Ob Frankreich damit die von der EU bis 2029 geforderte Sammelquote von 90 % erreicht, bezweifeln Experten.
Deutschland (Forderung nach Bürokratieabbau):
Die Bundesregierung reichte im September 2026 einen Änderungsvorschlag in Brüssel ein, um kleine Online-Händler zu entlasten.
Wer weniger als 10 Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr in Umlauf bringt, soll von der Pflicht befreit werden, in jedem einzelnen EU-Zielland einen Bevollmächtigten zu benennen. Zudem soll die Registrierungspflicht ausgesetzt werden, bis ein zentrales EU-Register (frühestens Mitte 2028) einsatzbereit ist.
Die PPWR sollte für EU-weit einheitliche Standards sorgen, wird in der Praxis aber von Ausnahmeklauseln, nationalen Sonderwegen und politischem Nachverhandeln geprägt. Für grenzüberschreitend tätige Unternehmen heißt das konkret: Sie können sich nicht auf „eine“ einheitliche Verordnung verlassen, sondern müssen die jeweilige Umsetzung und die spezifischen Regeln in den einzelnen Ländern genau im Blick behalten.
Genau diese Komplexität nehmen wir unseren Kunden ab – als Bevollmächtigter behalten wir die nationalen Entwicklungen für Sie im Blick.
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