Was genau ist die insolvenzsichere Garantie?

Wer Elektrogeräte in Deutschland verkauft, muss wichtige gesetzliche Regeln beachten. Eine zentrale Pflicht ist die insolvenzsichere Garantie. Viele Unternehmen unterschätzen dieses Thema, doch bei Fehlern drohen harte Konsequenzen bis hin zum Verkaufsverbot.

Was ist die insolvenzsichere Garantie?

Nach dem Elektrogesetz (ElektroG) müssen Hersteller und Importeure sicherstellen, dass die Entsorgung ihrer Geräte finanziell abgesichert ist. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen selbst insolvent gehen sollte.

Die Finanzierung der Entsorgung muss also dauerhaft garantiert sein. Dieser Nachweis wird bei der Stiftung EAR hinterlegt. Ohne diese Garantie erhalten Sie keine WEEE-Registrierung und dürfen Ihre Produkte in Deutschland nicht legal verkaufen.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Das Ziel: Die Kosten für die Entsorgung von Altgeräten müssen abgesichert sein, damit der Staat oder andere Hersteller nicht dafür aufkommen müssen.
  • Betroffene Produkte: Die Pflicht gilt für alle Geräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können (B2C-Geräte). Reine B2B-Produkte sind hiervon ausgenommen. 

Aber: Geräte, die sowohl privat als auch gewerblich genutzt werden können (Dual-Use), werden rechtlich als B2C-Geräte eingestuft und sind somit garantiepflichtig.

  • Verantwortliche: Jeder, der Elektrogeräte in Deutschland erstmals auf den Markt bringt – egal ob Hersteller, Importeur oder Online-Händler. Ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Deutschland müssen einen Bevollmächtigten benennen, der diese Pflichten (inkl. Garantie) für sie übernimmt.
  • Der Nachweis: Die Garantie muss offiziell anerkannt und bei der Stiftung EAR hinterlegt werden.

Was passiert bei Nichtbeachtung?

Wenn keine gültige Garantie vorliegt, reagieren die Behörden streng: Es drohen hohe Bußgelder und die Aufhebung der Registrierung für die betroffene Geräteart. In der Folge darf die Ware auf dem deutschen Markt nicht mehr angeboten werden.

Pflichten für Hersteller & Importeure

  • Garantie abschließen: Hersteller und Importeure können entweder an einem kollektiven Garantiesystem teilnehmen oder einen individuellen Garantienachweis erbringen, z. B. eine Bankgarantie oder durch Hinterlegung von Bargeld bei Amtsgerichten.
  • Nachweis hinterlegen: Die Garantie muss vor dem Verkaufsstart bei der Stiftung EAR gemeldet werden.
  • Gültigkeit prüfen: Die Garantie muss jedes Jahr erneuert oder aktiv verlängert werden.
  • Abstimmung: Die Garantie muss genau zu Ihren registrierten Mengen und Gerätearten passen.

Wie die ECOPV-EU GmbH Sie unterstützt

Die gesetzlichen Anforderungen sind komplex. Als spezialisierter Partner übernimmt ECOPV-EU die komplette Abwicklung für Sie. Wir sorgen dafür, dass Sie alle Vorgaben des ElektroG erfüllen.

  • Herstellergarantiesystem: Wir bieten Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Lösung für die insolvenzsichere Garantie.
  • WEEE-Registrierung: Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung und Verwaltung Ihrer Daten bei der Stiftung EAR.
  • Fachberatung: Wir beraten Sie verständlich zu allen Pflichten für Hersteller und Händler.

Wir beraten Sie gerne individuell und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zu Ihren Compliance-Themen.

 

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